Nutzungsänderung für Arztpraxen

Was bei Nutzungsänderung + Bauantrag zu beachten ist.

Meist sind Mietflächen für eine Arztpraxis oder Therapieräume in einem Ärztehaus oder Therapiezentrum zu finden, aber es kommt auch häufig vor, dass Praxisinhaber in gemischt genutzten Gebäuden – meist mit Büros und Ladenfläche – oder in einem Wohnhaus ansässig werden wollen.  

Für diesen Fall wird eine Nutzungsänderung eingereicht werden müssen, die im Falle einer gemischt genutzten Immobilie – am besten schon mit Gesundheitseinrichtungen – relativ leicht zu bekommen ist.

Für die Genehmigung ist vor allem der Brandschutz und ein durchgehender Fluchtweg wichtig, der auch dargestellt werden muss. In älteren Gebäuden reicht hierfür oft ein durchgehendes Treppenhaus, das breit genug ist und – in den oberen Geschossen – Fenster an die die Feuerwehr anleitern kann.

In sehr großen und neueren Immobilien gibt es meist ein Brandschutzkonzept, oder eine brandschutzrechtliche Stellungnahme, die dann nur mit der neuen Nutzung weitergeführt werden muss.

Veränderungen in der Bausubstanz werden erst genehmigungspflichtig, wenn große statische oder brandschutzrelevante Änderungen anstehen. 

Stellplätze für Autos und Fahrräder müssen entsprechend der Nutzung und der Größe nachgewiesen werden. 

Ein Auszug aus der Liegenschaftskarte und ev. aus dem Bebauungsplan müssen mit eingereicht werden, damit das Bauamt direkt alles in einer Akte hat. Heutzutage kann man teilweise den Bauantrag schon digital einreichen, dann entfällt die postalische Einreichung dreifacher Ausführung von original unterschriebenen Unterlagen und Plänen.

Das stellt tatsächlich eine große Vereinfachung da und geht dann gegebenenfalls auch beim Bauamt schneller.